Schmiedeteile für Rotoren industrieller Dampfturbinen

1. Schmelzen

 

1.1 Für die Herstellung von Schmiedeteilen wird für Stahlbarren ein alkalisches Elektrolichtbogenofenschmelzen mit anschließender Außenveredelung empfohlen. Für das Schmelzen können auch andere Verfahren zur Qualitätssicherung eingesetzt werden.

 

1.2 Vor oder während des Gusses von Barren sollte der Stahl einer Vakuumentgasung unterzogen werden.

 

 

2. Schmieden

 

2.1 Die wichtigsten Verformungseigenschaften während des Schmiedeprozesses sollten im Schmiedeprozessdiagramm angegeben werden. Am oberen und unteren Ende des Stahlbarrens sollte ausreichend Schnittspielraum vorhanden sein, um sicherzustellen, dass das Schmiedeteil frei von Schlackeneinschlüssen, Lunkern, Porosität und starken Seigerungsfehlern ist.

 

2.2 Die Schmiedeausrüstung muss über eine ausreichende Kapazität verfügen, um eine vollständige Durchdringung des gesamten Querschnitts zu gewährleisten. Die Achse des Schmiedeteils sollte so genau wie möglich mit der axialen Mittellinie des Stahlbarrens übereinstimmen, wobei vorzugsweise das Ende des Stahlbarrens mit besserer Qualität für das Turbinenantriebsende ausgewählt wird.

 

 

3. Wärmebehandlung

 

3.1 Nach dem Schmieden sollten Normalisierungs- und Anlassbehandlungen durchgeführt werden.

 

3.2 Nach der Grobbearbeitung sollte eine Leistungswärmebehandlung durchgeführt werden.

 

3.3 Die Leistungswärmebehandlung umfasst Abschrecken und Anlassen und sollte in vertikaler Position durchgeführt werden.

 

3.4 Die Erwärmungstemperatur zum Abschrecken während der Leistungswärmebehandlung sollte über der Umwandlungstemperatur liegen, jedoch 960 °C nicht überschreiten. Die Anlasstemperatur sollte nicht unter 650 °C liegen und das Teil sollte vor der Entnahme aus dem Ofen langsam auf unter 250 °C abgekühlt werden. Die Abkühlrate vor der Entnahme sollte weniger als 25 ℃/h betragen.

 

 

4. Stressabbauende Behandlung

 

4.1 Die Entspannungsbehandlung sollte vom Lieferanten durchgeführt werden und die Temperatur sollte zwischen 15 °C und 50 °C unter der tatsächlichen Anlasstemperatur liegen. Allerdings sollte die Temperatur für die Entspannungsbehandlung nicht unter 620 °C liegen.

 

4.2 Das Schmiedeteil sollte sich während der Entspannungsbehandlung in vertikaler Position befinden.

 

 

5. Schweißen

 

Während des Herstellungs- und Verpackungsprozesses ist Schweißen nicht gestattet.

 

 

6. Inspektion und Prüfung

 

Die Ausrüstung und Fähigkeit zur Durchführung von Tests zur chemischen Zusammensetzung, mechanischen Eigenschaften, Ultraschallprüfung, Eigenspannung und anderen spezifizierten Gegenständen sollte den einschlägigen technischen Vereinbarungen und Standards entsprechen.

 


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 24. Okt. 2023