1 Schmelzen
1.1 Zum Schmieden von Stahl sollte alkalisches Elektroofenschmelzen verwendet werden.
2 Schmieden
2.1 Am oberen und unteren Ende des Stahlbarrens sollte ausreichend Schnittzugabe vorhanden sein, um sicherzustellen, dass das Schmiedestück keine Lunker und starken Entmischungen aufweist.
2.2 Die Schmiedeausrüstung muss über eine ausreichende Kapazität verfügen, um ein vollständiges Schmieden im gesamten Abschnitt zu gewährleisten. Form und Abmessungen des Schmiedestücks sollten genau den Anforderungen des Endprodukts entsprechen. Die Achse des Schmiedestücks sollte vorzugsweise mit der Mittellinie des Stahlbarrens übereinstimmen.
3 Wärmebehandlung
3.1 Nach dem Schmieden sollte das Schmiedestück einer Normalisierungs- und Anlassbehandlung und gegebenenfalls einer Abschreck- und Anlassbehandlung unterzogen werden, um eine einheitliche Struktur und Eigenschaften zu erhalten.
4 Schweißen
4.1 Große Axialschweißungen sollten durchgeführt werden, nachdem die mechanische Leistungsprüfung des Schmiedestücks die Anforderungen erfüllt. Es sollten Schweißelektroden mit gleichwertigen mechanischen Eigenschaften wie das Schmiedestück verwendet werden und für den Schweißprozess sollten die besten Schweißspezifikationen gewählt werden.
5 Technische Anforderungen
5.1 Für jede Charge geschmolzenen Stahls sollte eine chemische Analyse durchgeführt werden, und die Analyseergebnisse sollten den relevanten Spezifikationen entsprechen.
5.2 Nach der Wärmebehandlung sollten die axialen mechanischen Eigenschaften des Schmiedestücks den relevanten Spezifikationen entsprechen. Auf Wunsch des Kunden können zusätzliche Tests wie Kaltbiegen, Scheren und Null-Duktilitäts-Übergangstemperatur durchgeführt werden.
5.3 Die Oberfläche des Schmiedestücks sollte frei von sichtbaren Rissen, Falten und anderen optischen Mängeln sein, die seine Verwendung beeinträchtigen. Lokale Defekte können entfernt werden, die Abtragungstiefe sollte jedoch 75 % der Bearbeitungszugabe nicht überschreiten.
5.4 Das zentrale Loch des Schmiedeteils sollte visuell oder mit einem Boroskop überprüft werden und die Inspektionsergebnisse sollten den relevanten Spezifikationen entsprechen.
5.5 Ultraschallprüfungen sollten am Körper und an den Schweißnähten des Schmiedestücks durchgeführt werden.
5.6 Am geschmiedeten Teil sollte nach der Endbearbeitung eine Magnetpulverprüfung durchgeführt werden und die Abnahmekriterien sollten den relevanten Spezifikationen entsprechen.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 30. Okt. 2023