Material dieses Schmiedeteils:
14CrNi3MoV (921D), geeignet für Schmiedeteile aus Stahl mit einer Dicke von nicht mehr als 130 mm, die in Schiffen verwendet werden.
Herstellungsprozess:
Der geschmiedete Stahl sollte mithilfe eines Elektroofens und eines elektrischen Schlackenumschmelzverfahrens oder anderer von der Nachfrageseite genehmigter Methoden geschmolzen werden. Der Stahl sollte ausreichende Desoxidations- und Kornverfeinerungsprozesse durchlaufen. Wenn der Barren direkt zu einem Schmiedeteil geschmiedet wird, sollte das Schmiedeverhältnis des Hauptkörpers des Teils nicht weniger als 3,0 betragen. Das Schmiedeverhältnis von Flachteilen, Flanschen und anderen verlängerten Abschnitten des Schmiedeteils sollte nicht weniger als 1,5 betragen. Beim Schmieden des Knüppels zu einem Schmiedeteil sollte das Schmiedeverhältnis des Hauptkörpers des Teils nicht weniger als 1,5 und das Schmiedeverhältnis der vorstehenden Teile nicht weniger als 1,3 betragen. Aus Barren oder Schmiedeknüppeln hergestellte Schmiedeteile sollten einer ausreichenden Dehydrierungs- und Glühbehandlung unterzogen werden. Das Schweißen von Stahlbarren, die zur Herstellung von Schmiedeteilen verwendet werden, ist nicht zulässig.
Lieferzustand:
Das Schmiedeteil sollte nach einer normalisierenden Vorbehandlung in vergütetem Zustand geliefert werden. Der empfohlene Prozess ist (890–910) °C Normalisieren + (860–880) °C Abschrecken + (620–630) °C Anlassen. Wenn die Dicke des Schmiedeteils 130 mm übersteigt, sollte es nach der Grobbearbeitung angelassen werden. Vergütete Schmiedeteile sollten ohne Zustimmung der Nachfrageseite keinem Spannungsarmglühen unterzogen werden.
Mechanische Eigenschaften:
Nach der Anlassbehandlung sollten die mechanischen Eigenschaften des Schmiedeteils den einschlägigen Spezifikationen entsprechen. Es sollten mindestens Schlagversuche bei Temperaturen von -20 °C, -40 °C, -60 °C, -80 °C und -100 °C durchgeführt und vollständige Schlagenergie-Temperatur-Kurven aufgezeichnet werden.
Nichtmetallische Einschlüsse und Korngröße:
Schmiedeteile aus Barren sollten eine Korngröße von nicht gröber als 5,0 haben. Der Grad der Einschlüsse vom Typ A im Stahl sollte 1,5 nicht überschreiten, der Grad der Einschlüsse vom Typ R sollte 2,5 nicht überschreiten, wobei die Summe aus beiden 3,5 nicht überschreiten sollte.
Oberflächenqualität:
Geschmiedete Teile dürfen keine sichtbaren Oberflächenfehler wie Risse, Falten, Lunker, Narben oder fremde nichtmetallische Einschlüsse aufweisen. Oberflächenfehler können durch Schaben, Meißeln, Schleifen mit einer Schleifscheibe oder Bearbeitungsmethoden behoben werden, wobei nach der Korrektur ausreichend Spielraum für die Endbearbeitung gewährleistet ist.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 24. November 2023