Technische Spezifikationen für das Schmieden der Hauptwelle eines Windkraftgenerators

  1. Schmelzen

Der Hauptschachtstahl sollte in Elektroöfen geschmolzen werden, mit Frischung außerhalb des Ofens und Vakuumentgasung.

2. Schmieden

Die Hauptwelle sollte direkt aus Stahlbarren geschmiedet werden. Die Ausrichtung zwischen der Achse der Hauptwelle und der Mittellinie des Barrens sollte so weit wie möglich beibehalten werden. An beiden Enden des Barrens sollte ausreichend Materialzugabe vorgesehen werden, um sicherzustellen, dass die Hauptwelle keine Lunker, starke Entmischungen oder andere erhebliche Mängel aufweist. Das Schmieden der Hauptwelle sollte auf Schmiedegeräten mit ausreichender Kapazität durchgeführt werden und das Schmiedeverhältnis sollte größer als 3,5 sein, um ein vollständiges Schmieden und eine gleichmäßige Mikrostruktur zu gewährleisten.

3.Wärmebehandlung Nach dem Schmieden sollte die Hauptwelle einer normalisierenden Wärmebehandlung unterzogen werden, um ihre Struktur und Bearbeitbarkeit zu verbessern. Beim Bearbeiten und Schmieden ist das Schweißen der Hauptwelle nicht zulässig.

4. Chemische Zusammensetzung

Der Lieferant sollte für jede Charge flüssigen Stahls eine Schmelzanalyse durchführen und die Ergebnisse sollten den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Die Anforderungen an den Wasserstoff-, Sauerstoff- und Stickstoffgehalt (Massenanteil) im Stahl lauten wie folgt: Wasserstoffgehalt nicht mehr als 2,0X10-6, Sauerstoffgehalt nicht mehr als 3,0X10-5 und Stickstoffgehalt nicht mehr als 1,0X10-4. Wenn der Käufer besondere Anforderungen stellt, sollte der Lieferant eine Analyse des fertigen Produkts der Hauptwelle durchführen und spezifische Anforderungen sollten im Vertrag oder in der Bestellung spezifiziert werden. Abweichungen innerhalb zulässiger Grenzen für die Endproduktanalyse sind zulässig, sofern dies in den einschlägigen Vorschriften festgelegt ist.

5.Mechanische Eigenschaften

Sofern vom Anwender nicht anders angegeben, sollten die mechanischen Eigenschaften der Hauptwelle den entsprechenden Anforderungen entsprechen. Die Charpy-Schlagtesttemperatur für die Hauptwelle aus 42CrMoA beträgt -30 °C, während sie für die Hauptwelle aus 34CrNiMoA -40 °C beträgt. Die Charpy-Schlagenergieabsorption sollte auf der Grundlage des arithmetischen Mittels von drei Proben überprüft werden, wobei bei einer Probe ein Testergebnis unter dem angegebenen Wert, jedoch nicht weniger als 70 % des angegebenen Wertes, erzielt werden darf.

6.Härte

Die Gleichmäßigkeit der Härte sollte nach der Leistungswärmebehandlung der Hauptwelle überprüft werden. Der Härteunterschied auf der Oberfläche derselben Hauptwelle sollte 30 HBW nicht überschreiten.

7. Allgemeine Anforderungen für die zerstörungsfreie Prüfung

Die Hauptwelle darf keine Mängel wie Risse, weiße Flecken, Lunker, Falten, starke Ablagerungen oder starke Ansammlungen nichtmetallischer Einschlüsse aufweisen, die ihre Leistung und Oberflächenqualität beeinträchtigen. Bei Hauptwellen mit Mittellöchern sollte die Innenfläche des Lochs überprüft werden. Sie sollte sauber und frei von Flecken, thermischen Abplatzungen, Rost, Werkzeugfragmenten, Schleifspuren, Kratzern oder spiralförmigen Fließlinien sein. Zwischen verschiedenen Durchmessern sollten fließende Übergänge ohne scharfe Winkel oder Kanten vorhanden sein. Nach der Wärmebehandlung durch Abschrecken und Anlassen sowie dem Grobdrehen der Oberfläche sollte die Hauptwelle einer 100-prozentigen Ultraschall-Fehlererkennung unterzogen werden. Nach der Präzisionsbearbeitung der Außenfläche der Hauptwelle sollte eine Magnetpulverprüfung auf der gesamten Außenfläche und beiden Endflächen durchgeführt werden.

8. Korngröße

Die durchschnittliche Korngröße der Hauptwelle nach dem Abschrecken und Anlassen sollte mindestens 6,0 Grad betragen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 09.10.2023